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Landwirtschaft - Unternehmensgründung und -förderung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

- Beratung zu Betriebsgründungen
- Anmeldung landwirtschaftlicher Betriebe
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen nach Landesprogrammen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung

Agrarministerium stellt über 11 Millionen Euro für die Beratung von Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben bereit

Das Agrar- und Klimaschutzministerium hat eine neue Förderrichtlinie aufgelegt, über die landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Insgesamt stehen dafür 11,4 Millionen Euro von EU und Land bis zum Jahr 2029 zur Verfügung.

Die neue Richtlinie löst die bisherige Beratungsförderung ab, nach der in den letzten drei Jahren bereits knapp 1,6 Millionen Euro bewilligt wurden – die Anzahl der Anträge hatte stetig zugenommen, insbesondere im Bereich Biodiversität.

Die auf 31 Steckbriefen basierende Beratung kann zu zukunftsorientierten Themen in der Landnutzung wie Klimawandelanpassungsstrategien, regionaler Vermarktung, sozioökonomischen Herausforderungen im Betrieb oder zur Umstellung auf ökologischen Landbau erfol-gen. Das Beratungsangebot bietet Gartenbau- und landwirtschaftlichen Betrieben in Brandenburg eine maßgeschneiderte Unterstützung, um sich effektiv an die neuen Herausforderungen des Agrarsektors anzupassen und zukunftssicher aufzustellen. Durchgeführt wird die Beratung durch vom Land anerkannte Beratungsfachkräfte. An einer Anerkennung interes-sierte Beratungsfachkräfte erhalten beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirt-schaft undFlurneuordnung (LELF) die dafür notwendigen Informationen.

Die Förderrichtlinie wird aktuell um die Möglichkeit ergänzt, dass sich Höfe oder Unternehmen zu Konsultationsbetrieben entwickeln. Konsultationsbetriebe sind innovative Pioniere in einem bestimmten Themenfeld – das kann beispielsweise Saatguterzeugung, integrierter Pflanzenschutz, Düngung, bodenschonende Bodenbearbeitung, Obst- oder Gemüsebau, Klimaanpassung, Moorschutz beziehungsweise wassersparende Bewässerung sein. Konsul-tationsbetriebe erhalten für Veranstaltungen und Beratungen einen jährlichen Pauschalbetrag. Die Antragstellung dafür wird demnächst möglich sein.

Beratungsrichtlinie https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirt-schaft/foerderung-von-beratungsdienstleistungen/

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

© Landkreis Prignitz 

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