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Sperrmüllentsorgung, Abholung von Elektroschrott und Altmetallen

Zuständige Ansprechpartner

Hinweis zur Sperrmüllkarte (online): 
 Bei Nutzung dieses Formulars ist die Terminvergabe nur per E-Mail möglich!

Allgemeine Informationen und Hinweise zur Abholung

Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetalle von seinem Grundstück abholen lassen (Holsystem). Dazu füllen Sie eine Abholkarte (Muster siehe unten) bzw. unser Online-Formular (der Ausfüllassistent führt Sie schrittweise durch das Formular) aus und senden diese an das Entsorgungsunternehmen. Anmeldeschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15. November (Posteingang).

Die Abholung erfolgt innerhalb von vier Wochen, der Entsorger teilt Ihnen den Abholtermin spätestens sieben Tage vor der Abholung schriftlich oder per E-Mail mit. Die Kosten der Abholung sind Bestandteil der Abfallgebühren.

Das Verfahren kann durch die Anmeldung einer Express-Abholung beschleunigt werden. Die Einsammlung erfolgt dann innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellkarte. Die Express-Abholung ist mehrmals pro Jahr möglich und bei jedem Mal gebührenpflichtig, nach der aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz kostet sie 101,41 €.

Einzelteile Sperrmüll sollen nicht schwerer als 50 kg und nicht größer als 2 x 1 x 1 m sein. Bei Altmetallen sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten darf eine Kantenlänge von 2,50 m und ein Gewicht von 100 kg nicht überschritten werden. Zusätzlich müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Kantenlänge von mindestens 25 cm aufweisen.

Am Abholtag sind die Gegenstände bis 07:00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück bzw. der nächst gelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeuges bereitzustellen. Um zu verhindern, dass der Haufen durchwühlt wird oder über Nacht Zuwachs erhält, sollten Sie die Gegenstände tatsächlich erst am Abholtag bereitstellen. Eine Nachberäumung erfolgt nicht.

Die Einsammlung erfolgt  mit zwei verschiedenen Fahrzeugen. Deshalb achten Sie bitte beim Bereitstellen der alten Gegenstände auf eine räumliche Trennung und vermischen nicht den Sperrmüll mit den Elektrogeräten bzw. dem Schrott. Darauf hingewiesen sei auch, dass beide Fahrzeuge zwar am selben Tag, aber eventuell zu unterschiedlichen Uhrzeiten zur Abholung am Grundstück eintreffen. Ist also beispielsweise die alte Couch schon abgeholt worden und der Kühlschrank steht noch da, besteht kein Anlass zur Beunruhigung – dieser wird dann etwas später durch den Entsorger eingesammelt.

In der Müllgebühr enthalten ist auch eine Selbstanlieferung pro Jahr von Sperrmüll bis 300 kg an den Kleinannahmestellen des Landkreises. Weitere Anlieferungen sind kostenpflichtig. Elektroschrott und Altmetalle können an den Kleinannahmestellen immer kostenlos abgegeben werden. Kleinere Elektrogeräte (unter 25 cm Kantenlänge - z. B. Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten) können ebenfalls an den Kleinannahmestellen oder auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Komplette Grundstücksberäumungen oder Haushaltsauflösungen werden nicht im Rahmen der Sammlung durch den Landkreis durchgeführt. Wenden Sie sich hierfür bitte an ein Entsorgungsunternehmen oder einen Containerdienst. Auskunft über die Höhe der Entgelte erteilt Ihnen das entsprechende Unternehmen.

Abholkarten sind erhältlich
- in den Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen,
- an der Rezeption der Kreisverwaltung, Berliner Str. 49, 19348 Perleberg sowie
- bei der Becker Umweltdienste GmbH, Bad Wilsnacker Str. 47, 19322 Wittenberge.

 

Als Sperrmüll, Elektronikschrott oder Altmetall werden z. B. gesammelt:

Möbel aus dem Wohnbereich, Teppiche und Fußbodenbeläge (frei von Kleberesten), Koffer, Innenrollos, Spielzeug, Federbetten (gebündelt), Matratzen, sperrige Behälter aus Kunststoff, Balkon- und Terrassenmöbel;
Computer, Drucker, Elektroherde, Fernseher, Kühl- und Gefrierschränke, Mikrowellengeräte, Stehlampen, Staubsauger, Waschmaschinen;
Fahrräder, Gartengeräte, Gasherde, Kochtöpfe aus Metall, Schubkarren, Tierkäfige, Wäscheständer aus Metall

Nicht zum Sperrmüll, Elektronikschrott oder Altmetall gehören z. B.

in Säcke oder Kartons verpackter Hausmüll, Autoreifen, Autobatterien, Kfz-Teile, Bauabfälle (wie Fenster, Türen, Sanitärkeramik), Bauschutt, Flüssigkeiten, Fußbodenbeläge mit Kleberesten, Gartenabfälle, Glas, Papier, Pappe, Schadstoffe, Verpackungsabfälle


Stand der Information: 1. Januar 2024

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