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Jugendgerichtshilfe

Zuständigkeiten

    "Mist gebaut" - was nun?

    Die Jugendgerichtshilfe berät, betreut und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
    Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen können ebenfalls Rat und Unterstützung bei uns suchen.

    Wir beraten und klären auf,

    - was die Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung bedeutet.
    - was getan werden kann, um eine eventuelle Strafe so gering wie möglich 
      ausfallen zu lassen.

    - was es mit der Anklageschrift auf sich hat und wer Zeugen oder 
      Beweismittel benennen kann.

    - was die Abkürzungen und Paragrafen bedeuten.
    - wer über das Geschehnis informiert wird.
    - wie eine Gerichtsverhandlung oder eine Strafverfahren abläuft und wer 
      daran teilnimmt.

    - welche Konsequenzen sich für die Zukunft ergeben.
    - ob es Alternativen zur Haft gibt.
    - wer die Kosten trägt.
    - über die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs.
    - über soziale Trainings- oder Antigewaltkurse.
    - bei Problemen in der Schule oder Ausbildung
    - bei Drogenkonsum
    - bei Schulden und vielem Anderen mehr

     

    Wir betreuen

    - vor, während und nach dem Strafverfahren
    - während der Haft
    - bis zur Wiedereingliederung

    Im Strafverfahren

    - beurteilen wir das Verhalten des Jugendlichen vor und seit der Tat.
    - beurteilen wir seine Bemühungen, das Leben, die Schule oder Arbeit oder Freizeit zu regeln.
    - geben wir Empfehlungen zum Abschluss des Verfahrens.

    Das solltest du wissen

    Wir können dir helfen deine Probleme in den Griff zu bekommen.

    Wir sind keine Ermittler, Anwälte oder Richter!

    Unsere Aufgabe ist Vermittlung: zwischen dir, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Deinen Eltern.

    © Landkreis Prignitz 

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